Wir hatten das Problem, dass wir nicht wussten, ob wir GPL-Fonts in unsere proprietaere Software miteinbauen duerfen oder nicht. Letztendlich scheinen GPL-Fonts ein eigenes Software-Modul darzustellen und wenn dies nicht veaendert wird, darf dies mit in das Produkt (nicht in die Software) aufgenommen werden. Mit folgender Begruendung:
Die Distribution solcher Font-Software muss unter den GPL-Bedingungen erfolgen, d.h. dieses SW-Modul darf nicht entgeltlich weitergegeben werden. Es muss eben frei fuer den Benutzer sein.
SW-Module unter der GPL sind ueblicherweise nicht nach einer Modifikation des Sourcecodes oder nach einer Integration in proprietaere Software noch entgeltlich an einen Kunden weitergebbar. Deshalb sind solche Module für die Verwendung in eigenerstellter SW, die einem Kunden verkauft werden soll, nicht zugelassen.
Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn Open-Source-SW einem Kunden unentgeltlich beigestellt wird und die Lizenz eine Distribution erlaubt, was auch bei einer GPL der Fall ist.
Neben dem Sourcecode ist dem Kunden auch stets der Lizenztext (GPL 2) zur Verfuegung zu stellen.
Für die GS-Fonts, der unter der GPL 2 lizensiert ist, gibt es keine Einschraenkung in der Benutzung beim Kunden, solange dieser GS-Font dem Kunden unentgeltlich, also lizenzbestimmungsgemaess, zur Verfügung gestellt wird.
Hier auch noch ein schöner allgemeiner Kommentar zu diesem Thema
Subscribe to:
Post Comments (Atom)
No comments:
Post a Comment